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Wir bieten hochqualifizierte Steuerberatung mit entsprechender Qualität, Zuverlässigkeit und gutem Service im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Gute Beratung ist Geld wert!
Daher legen wir Wert auf ein angemessenes Preis-/Leistungsverhältnis.
Die Vergütung für Steuerberaterleistungen richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Die Honorierung ist damit gesetzlich geregelt. Weitere Infos hierzu erfahren Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Köln und der Bundessteuerberaterkammer. Eine PDF-Downloadversion der Steuerberatergebührenverordnung finden Sie hier.
Sehen Sie bitte von unsubstantiierten Preisanfragen oder Angebotsanforderungen per Telefon oder Mail ab. Die Gebührenfindung ist komplex. Schon der Gegenstandswert lässt sich selten im Vorfeld verlässlich einschätzen. Ganz zu schweigen vom Zeitumfang und den anderen in § 11 Steuerberatergebührenverordnung aufgeführten Umständen.
Wir können vor Auftragserteilung nur überschlägig und unverbindlich die Gebühren ermitteln, wenn uns die relevanten Unterlagen zur Verfügung gestellt und die notwendigen Auskünfte erteilt werden, da die Einzelheiten vom Gegenstandswert, von der Art der Aufgabe, dem Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad, dem Haftungsrisiko und der wirtschaftlichen Bedeutung für Sie abhängen. Unverbindliche Gebührenauskünfte geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Die Honorierung für unsere Online-Steuerberatung entspricht der Steuerberatergebührenverordnung.
Für die Anfertigung einer Einkommensteuererklärung (ohne weitere Tätigkeiten) sieht die Steuerberatergebührenverordnung nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 eine Wertgebühr mit einem Gebührensatz von 1/10 - 6/10 vor. Bemessungsgrundlage (Gegenstandswert) ist dabei die Summe der positiven Einkünfte.
Angenommen, es liegen 40.000 € positive Einkünfte vor. Dann beträgt die Gebühr bei Normalfällen im Ermessen (§ 11 StBGebV) des Steuerberaters in der Regel zwischen 1/10 - 3,5/10 (= 90,20 € - 315,70 €, in außerordentlichen Fällen sogar bis 6/10 = 541,20 €).
Die Gebühr erhöht sich noch um Auslagen (20 %, max. 20 €) und Umsatzsteuer.
Letzte Änderung am Freitag, 4. Mai 2012.
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